Gutachten über den Verkehrswert nach § 194 BauGB
Ein Vollgutachten erfüllt die höchsten Anforderungen und wird immer dann benötigt, wenn es vor Gericht oder dem Finanzamt vorgelegt werden muss. Es beinhaltet eine detaillierte Ortsbesichtigung, die Beschreibung von Grund und Boden, der Gebäude und Außenanlagen sowie die fundierte Ermittlung des Verkehrswertes inklusive einer transparenten Begründung der gewählten Bewertungsverfahren.
Zum Vollgutachten gehören auch Anlagen wie Karten, Grundrisspläne, Flächenaufstellungen (Wohn- und Nutzflächen), die Ermittlung der Herstellungskosten und eine umfassende Fotodokumentation. Zudem werden alle notwendigen Behördenauskünfte für das Gutachten eingeholt.
Die Bearbeitungszeit hängt dabei maßgeblich davon ab, wann alle behördlichen Informationen vorliegen. Für Gerichtsaufträge wird das Honorar nach Stunden gemäß JVEG abgerechnet.