Benötigen Sie eine professionelle Immobilienbewertung in und um Hamburg? Als Sachverständiger erstelle ich unabhängige und neutrale Verkehrswertgutachten für diverse Immobilienarten, einschließlich unbebauter Grundstücke, Wohnhäuser, Gewerbeimmobilien und Erbbaurechte.
Sie erhalten bei mir:
- Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB zu gerichtlichen oder privaten Zwecken
- Restnutzungsdauergutachten zur Vorlage beim Finanzamt
- Wertexpertise bei An- oder Verkäufen
Wertermittlung
Ich führe für folgende Objektarten Wertermittlungen für Sie durch:
- Unbebaute Grundstücke
- Ein- und Mehrfamilienhäuser, Reihen- und Doppelhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Gewerbeimmobilien
- Wohnungs- und Teileigentum
- Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke
- Grundstücksbezogene Lasten und Rechte (z.B. Leibrenten, Nießbrauch)
Zwecke von Wertgutachten
Wertgutachten sind u.a. erforderlich und sinnvoll bei:
- An- und Verkäufe bzw. Kaufverhandlungen
- Mietwertgutachten
- Steuerliche Angelegenheiten
- Vermögensauseinandersetzungen, z.B. Ehescheidungen und Erbfälle
- Schenkungen
- Rechtsstreitigkeiten bzw. gerichtliche Auseinandersetzungen
- Investitionsentscheidungen
- Bodenwertermittlung im Rahmen der Grundsteuer
Diese Gutachten sind entscheidend für An- und Verkäufe, steuerliche Angelegenheiten (z.B. zur Vorlage beim Finanzamt), Vermögensauseinandersetzungen wie Scheidungen und Erbfälle, Schenkungen, Investitionsentscheidungen sowie für gerichtliche Auseinandersetzungen.
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